Formen der Kinderbetreuung

 

Als Eltern haben Sie das Recht, zwischen den verschiedenen Leistungen der Kinderbetreuung zu wählen (§ 5 Abs. 1 SGB VIII = Sozialgesetzbuch Achtes Buch; detaillierte Informationen zu diesem Gesetz folgen auf der Seite "Rechtsgrundlagen"). Bevor Sie sich entscheiden, können Sie sich z.B. vom Jugendamt beraten lassen: "Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, Eltern ... über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten" (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Sie haben auch "in allen Fragen der Kindertagespflege" einen Anspruch auf Beratung (§ 23 Abs. 4 SGB VIII). Ihren Wünschen nach einer bestimmten Betreuungsform soll entsprochen werden, wenn dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist (§ 5 Abs. 2 SGB VIII).

Prinzipiell können Sie zwischen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wählen. In den letzten Jahrzehnten haben sich hier ganz unterschiedliche Formen herausgebildet, die Ihnen auf dieser Seite vorgestellt werden sollen. Allerdings kann nur ein grober Überblick geleistet werden, da es viele länderspezifische und kommunale "Eigenheiten" gibt – für Kindertagesbetreuung sind in erster Linie die Städte und Gemeinden zuständig, die von Bund und Ländern nur recht allgemeine Vorgaben erhalten. Ferner werden Sie auf dieser Seite verschiedene Träger von Kindertagesstätten kennen lernen. Schließlich wird kurz auf Krabbel- bzw. Eltern-Kind-Gruppen, Au-pairs und Babysitter eingegangen, obwohl es sich hier nicht um Angebote der Kindertagesbetreuung handelt.

Kindertageseinrichtungen

Die Begriffe "Kindertagesstätten", "Kindertageseinrichtungen" bzw. "Kita" sind im weiteren Sinne Sammelbezeichnungen für Institutionen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Diese werden von sozialpädagogischen Fachkräften in Gruppen betreut. Dabei handelt es sich neben Jahrgangsgruppen vor allem um altersgemischte Gruppen, die in der Regel drei bis fünf Jahrgänge umfassen.

Öffnungszeiten: Um dem unterschiedlichen Betreuungsbedarf von Eltern zu entsprechen, können Kindertageseinrichtungen als Ganztagskitas, Kitas mit verlängerten Vormittagsgruppen, Halbtagskitas oder auch als Kitas mit überlangen Öffnungszeiten betrieben werden. In vielen Kindertagesstätten gibt es auch Gruppen mit unterschiedlich langen Öffnungszeiten oder einen Früh- bzw. Spätdienst für Kinder, die besonders früh gebracht oder später als andere abgeholt werden. Insbesondere in Großstädten sind einige Kitas (z.B. an Krankenhäusern oder Flughäfen) an allen sieben Tagen der Woche bzw. 24 Stunden am Tag geöffnet.

Es werden nun die wichtigsten Arten von Kindertageseinrichtungen beschrieben. Die Bezeichnungen können in verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedlich ausfallen.

Kinderkrippen

Kinderkrippen sind Tageseinrichtungen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, die hier in einem altersgemäß ausgestatteten Lebensraum das Zusammenleben mit anderen Kindern lernen. Da unter dreijährige Kinder viel Pflege, Stimulation und Zuwendung benötigen, sind die Gruppen sehr klein. Kinderkrippen haben den Auftrag der Betreuung, Erziehung und Bildung der Kinder. Leider werden sie in der Öffentlichkeit zumeist noch als reine Betreuungsangebote wahrgenommen. Erst langsam "erobern" sie sich die Anerkennung als Einrichtungen der frühkindlichen Bildung.

Krabbel- und Spielgruppen

Unter Bezeichnungen wie "Eltern-Kind-Gruppe", "Spielgruppe", "Krabbelgruppe" oder "Mutter-Kind-Gruppe" werden z.B. von Kirchengemeinden, Mütterzentren oder Familienbildungsstätten Angebote vorgehalten, wo Babys bzw. unter dreijährige Kinder erste soziale Beziehungen mit ähnlich alten Kindern aufnehmen und miteinander spielen können. Die Gruppenleiterin leitet Eltern und Kinder bei gemeinsamen Aktivitäten an, bringt ihnen Reime und Lieder bei und steht den Erwachsenen bei Erziehungsfragen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Da diese Gruppen in der Regel nur an einigen Wochentagen für ca. zwei Stunden zusammen kommen und die Eltern ihre Kinder begleiten müssen, handelt es sich hier allerdings nicht um ein Betreuungsangebot.

Kindergärten

Kindergärten – gelegentlich auch als Kindertagesheime bezeichnet – sind Tageseinrichtungen zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule. Die Gruppengröße schwankt je nach Bundesland zwischen 12 und 25 Kindern.

Unter Regelkindergarten versteht man einen Kindergarten, der Kinder aus dem umliegenden Wohnumfeld aufnimmt. Kindergärten mit einer besonderen pädagogischen Konzeption – z.B. Waldorf-, Montessori- oder Waldkindergärten – haben in der Regel ein größeres Einzugsgebiet. Für Kinder, die mit sechs Jahren vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, gibt es mancherorts auch Schulkindergärten oder Vorklassen. Ansonsten können sie weiter ihren alten Kindergarten besuchen.

In Sonderkindergärten, Heilpädagogischen Tagesstätten bzw. Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVEs) werden behinderte Kinder aufgenommen und besonders gefördert. Oft sind sie Sonder- bzw. Förderschulen angeschlossen und haben sich auf die jeweilige Behinderung spezialisiert (z.B. Tagesstätte für Blinde). Aufgrund des großen Einzugsbereichs gibt es hier häufig einen Fahrdienst – die Kinder werden zu Hause abgeholt und wieder heimgebracht. In einem Integrationskindergarten werden bis zu fünf behinderte und ca. 10 nicht behinderte Kinder gemeinsam erzogen, gebildet und betreut. Werden hingegen nur einzelne behinderte Kinder in eine Kindergruppe aufgenommen, dann spricht man von Einzelintegration. Kindertageseinrichtungen mit behinderten Kindern haben in der Regel kleinere Gruppen und mehr Personal. Einzelne Fachkräfte sind oft zusätzlich qualifiziert (z.B. als Heilpädagog/innen). Ferner werden die behinderten Kinder häufig zusätzlich von Fachleuten (einzeln) gefördert, die nur zu diesem Zweck in die Tageseinrichtung kommen.

Kitas mit erweiterter, großer bzw. weiter Altersmischung

In den letzten Jahren ist das Altersspektrum in vielen Kindertageseinrichtungen größer geworden: Bei einer "erweiterten Altersmischung" nehmen Kindergärten auch zweijährige Kinder auf. Die Gruppen sind dann zumeist etwas kleiner als in Regeleinrichtungen. Dasselbe gilt für die "weite Altersmischung" (Kinder zwischen 0 bzw. 1 und 6 Jahren in einer Gruppe). Vereinzelt gibt es auch Kitas mit einer "großen Altersmischung" (Kinder zwischen 0 bzw. 1 und 10 bzw. 12 oder gar 14 Jahren in einer Gruppe). Sie haben zumeist eine besondere pädagogische Konzeption, die sich oft an der "Großfamilie" orientiert: In "Familiengruppen" sollen Kinder unterschiedlichen Alters wie Geschwister zusammenleben.

Kombinierte bzw. Kooperationseinrichtungen

Manche Kitas vereinen verschiedene Betreuungsangebote unter einem Dach, also z.B. eine Kinderkrippe und einen Kindergarten, einen Kindergarten und einen Kinderhort, eine Regel- und eine Integrationsgruppe.

Kitas mit geschlossenen bzw. offenen Gruppen

In den meisten Kindertageseinrichtungen sind die meisten Gruppen "geschlossen", d.h. nahezu alle Aktivitäten finden innerhalb der Gruppe statt. Bei halboffenen Gruppen verbringen die Kinder einen (Groß-) Teil der Zeit in ihren Stammgruppen. In der übrigen Zeit können sie dann alle Gruppen- bzw. Funktionsräume nutzen und mit allen anderen Kindern spielen. In offenen Einrichtungen gibt es keine festen Gruppen mehr. Die Kinder wechseln zwischen verschiedenen Räumen und spielen mit den sich dort aufhaltenden Kindern. Sowohl bei halboffenen als auch bei offenen Gruppen machen die Fachkräfte zu bestimmten Zeiten Angebote, die von allen Kindern genutzt werden oder die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Die Pädagog/innen können sich somit auf bestimmte Bildungsbereiche spezialisieren, für die sie ein großes Interesse oder besondere Kompetenzen mitbringen.

Einige Kindertagesstätten mit offenen Gruppen haben Nestgruppen für Babys, Ein- und (eventuell) Zweijährige eingerichtet, die entweder für begrenzte Zeit (bis zum Ende der Eingewöhnung) oder auf Dauer bestehen. Die unter dreijährigen Kinder finden hier einen Schutzraum vor, von dem aus sie allmählich die gesamte Einrichtung "erobern". In Nestgruppen werden zumeist nur acht bis zehn Kleinstkinder betreut, auf die in der Regel anderthalb bis zwei Fachkraftstellen kommen.

Familienzentren

Familienzentren sind Kindertageseinrichtungen, die Familien zusätzlich eine verlässliche Anlaufstelle für Alltagsfragen bieten. Durch besondere Angebote wie z.B. Elternkurse soll die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt werden. Zudem werden frühe Beratung, Information und Hilfe in allen Lebensphasen ermöglicht, indem die Familienzentren bereits vorhandene Fachdienste und psychosoziale Leistungen vermitteln oder in ihrem Hause anbieten. So wird besonders eng mit Erziehungsberatungsstelle, Familienbildungsstätte, Frühförderung, Jugendamt und anderen relevanten Einrichtungen kooperiert.

Kinderhorte

In Kinderhorten werden schulpflichtige Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren betreut. Zumeist handelt es sich aber um Grundschulhorte. Diese sind keine "Hausaufgabeninstitute" (obwohl sie auch Unterstützung beim Erledigen der Hausaufgaben leisten), denn sie haben einen wichtigen sozialpädagogischen Auftrag: In enger Zusammenarbeit mit Schulen und Familien soll die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gefördert werden. So kommt der gemeinsamen Freizeitgestaltung eine große Bedeutung zu. Kinderhorte schaffen auf diese Weise einen Ausgleich zur Schule. Während der Schulferien bieten sie in der Regel ganztägige Ferienmaßnahmen an.

Heilpädagogische Tagesstätten

Heilpädagogische Tagesstätten (HPTs) wurden meist in der Nähe von Sonder- bzw. Förderschulen eingerichtet. Als "Sonderhort" betreuen und fördern sie behinderte Schulkinder (vor und) nach der Schule und in den Ferien – aber auch Kinder, die einen heilpädagogischen Förderbedarf haben (z.B. erziehungsschwierige oder verhaltensauffällige Kinder).

Ganztagsschulen/Mittagsbetreuung

Für Schulkinder gibt es immer mehr Ganztagsschulen – das Angebot reicht aber noch lange nicht aus. Brauchen sie nur eine kurze Betreuung nach der Schule, so bietet sich die Mittagsbetreuung an Schulen an. Hier können die Kinder einen kleinen Imbiss zu sich nehmen, Hausaufgaben machen oder spielen. Sie werden während dieser Zeit beaufsichtigt und betreut, jedoch zumeist nicht von Fachkräften. Das Angebot erstreckt sich in der Regel nur bis ca. 14.00 Uhr.

Träger von Kindertageseinrichtungen

Jede Kindertageseinrichtung hat einen Träger, der die Gesamtverantwortung innehat und sowohl für das Personal und die Räumlichkeiten als auch für die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zuständig ist. Rund zwei Drittel der Kindertageseinrichtungen befinden sich in "freier" Trägerschaft. Viele von ihnen gehören zu einer evangelischen oder katholischen Kirchengemeinde; ihre pädagogische Konzeption ist zumeist von christlichen Werten geprägt. Zu den freien Trägern gehören ferner Wohlfahrtsverbände wie Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und Caritas, der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Volkssolidarität, die ihr Handeln an ihren religiös, humanitär bzw. politisch ausgerichteten Überzeugungen orientieren. Dem Paritätischen Wohlfahrtsverband haben sich auch die meisten Elterninitiativen angeschlossen, die oft Kindertageseinrichtungen mit einer besonderen pädagogischen Konzeption (Waldorf, Montessori, Reggio) betreiben. Aufgrund der Selbstverwaltung fallen hier häufig zusätzliche Aufgaben und Kosten für die Eltern an. Ferner gibt es viele kleine freie Träger, die nur einige wenige Kitas in einer begrenzten Region besitzen.

Rund ein Drittel der Kindertageseinrichtungen befindet sich in "öffentlicher" Trägerschaft; sie werden von Kommunen und Landkreisen betrieben. Diese üben in der Regel kaum Einfluss auf deren pädagogischen Konzeptionen aus, die somit sehr unterschiedlich sein können.

Eine kleine, aber wachsende Zahl von Kindertageseinrichtungen hat einen privatgewerblichen Träger. Diese verlangen häufig hohe Elternbeiträge, was sie mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, besseren Rahmenbedingungen (z.B. kleinere Gruppen) und besonderen Angeboten (z.B. bilinguale Betreuung) rechtfertigen.

Relativ kostengünstig sind hingegen Betriebskindertageseinrichtungen, da hier die Unternehmen die Kindertagesbetreuung als Sozialleistung für ihre Mitarbeiter/innen betrachten. Zumeist wird kaum Einfluss auf die pädagogische Konzeption ausgeübt; einige Betriebe haben aber auch einen Schwerpunkt auf die naturwissenschaftlich-technische Bildung gesetzt.

Durch die verschiedenen Formen von Kindertageseinrichtungen und die unterschiedlichen Träger wird sichergestellt, dass Eltern nahezu überall ein plurales Angebot vorfinden, sodass sie ihr in § 5 SGB VIII garantiertes Wunsch- und Wahlrecht ausüben können.

Kindertagespflege

Als Tagespflege wird eine Form der Kindertagesbetreuung bezeichnet, bei der ein (Klein-) Kind von einer "Tagespflegeperson" für einen Teil des Tages oder ganztags gegen Bezahlung betreut und erzogen wird. In der Öffentlichkeit wird zumeist von "Tagesmutter" gesprochen, aber auch Männer ("Tagesväter") können diese Tätigkeit ausüben. Die Tagespflegeperson soll die Entwicklung des Kindes allseitig durch entsprechende Spiele, Aktivitäten und Bildungsangebote fördern.

Bei Kindertagespflege im Haushalt der Eltern wird ein Kind bzw. werden Geschwister in der Wohnung der Personensorgeberechtigten betreut. Eine Erlaubnis für diese Tätigkeit ist nicht erforderlich. In der Regel wird die Tagesmutter von den Eltern angestellt, die somit ihre Arbeitgeber sind und für sie z.B. Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. In diesem Fall wird die Tagespflegeperson oft auch als "Kinderfrau" oder "Kindermädchen" bezeichnet.

Bei Tagespflege im Haushalt der Tagesmutter wird das Kind in ihrer Familie betreut, oft zusammen mit ihren eigenen Kindern. Bis zu fünf Kinder können in der Wohnung der Tagespflegeperson aufgenommen werden, sofern die Räumlichkeiten geeignet sind und diese nicht eigene kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige mit versorgen muss. Für diese Art der Betreuung ist eine Erlaubnis durch den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) erforderlich, sofern die Tagespflegeperson ein Kind oder mehrere Kinder gegen Entgelt während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich für länger als drei Monate betreuen will. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine pädagogische Ausbildung verfügt. In der Pflegestelle dürfen aber nicht mehr Kinder betreut werden als in einer vergleichbaren Gruppe einer Tageseinrichtung.

Bei der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen werden Kinder z.B. in einer angemieteten Wohnung betreut, die dann entsprechend der kindlichen Bedürfnisse eingerichtet wird. In ihnen können auch Großtagespflegestellen bzw. Tagespflegenester untergebracht werden, bei denen mehrere Tagesmütter oder Tagesväter gemeinsam mehr als fünf Kinder betreuen. Sie können einander bei der pädagogischen Arbeit unterstützen und ergänzen. Auch kann bei Ausfall einer Tagesmutter die Betreuung der Kinder durch die anderen Tagespflegepersonen sichergestellt werden.

Eine Tagespflegeperson kann vom Jugendamt – mancherorts auch z.B. als "Amt für Jugend und Familie" bezeichnet – vermittelt werden. Die Eltern können aber auch selbst eine Tagesmutter oder Kinderfrau auf dem "freien Markt" suchen. Nur wenn diese dem Jugendamt gemeldet und von diesem als geeignet beurteilt wurde, kann ihr wie einer vom Jugendamt vermittelten Tagespflegeperson eine laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII gewährt werden.

Vor- und Nachteile einer Betreuung in Tagespflege

Stärken der Kindertagespflege gegenüber der Kindertageseinrichtung liegen in der größeren Flexibilität der Betreuungszeiten, der kleineren Gruppe, der intensiveren Zuwendung der Betreuungsperson, der familialen Umgebung und dem geringen Infektionsrisiko. Auch kann die Tagesmutter intensiver auf die Bedürfnisse und Eigenheiten eines Kindes eingehen als eine Pädagogin, die in der Regel für bei weitem mehr Kinder zuständig ist.

Schwächen der Tagespflege sind die Instabilität dieser Betreuungsform, die kleinere Zahl der Spielkameraden (falls überhaupt mehrere Kinder betreut werden), die geringere Auswahl an Spielsachen, die unzureichende pädagogische Aus- und Fortbildung vieler Tagesmütter und die mangelnde Überwachung durch den Staat.

Au-pair

Ein Au-pair ist eine in der Regel zwischen 18 und 24 Jahre alte Person aus einem anderen Land, die mindestens sechs und maximal 12 Monate in einer deutschen Familie lebt und zumindest über Grundkenntnisse in der deutschen Sprache verfügt. Es soll ein gleichberechtigtes "Familienmitglied auf Zeit" sein. In erster Linie soll das Au-pair Deutschland und die deutsche Kultur kennen lernen. Dazu gehört, dass es die deutsche Sprache lernt, z.B. durch den Besuch einer Sprachenschule während ihres Familienaufenthalts. Es soll aber auch leichte Hausarbeit und die Betreuung der jüngeren "Geschwister" übernehmen. Durch ein Au-pair kann also keine Kindertagesbetreuung sichergestellt werden; es kann aber z.B. Kinder in der Tageseinrichtung abholen und bis zum Eintreffen der Eltern betreuen oder auf sie am Wochenende bzw. Abend aufpassen, wenn ihre Eltern abwesend sind.

Babysitter

Ein Babysitter ist eine Betreuungskraft, die nur bei Bedarf in einen Familienhaushalt kommt, um während der Abwesenheit der Eltern gegen Bezahlung für einige Stunden auf das Kind bzw. die Kinder aufzupassen. Oft spielt der Babysitter mit den Kindern, bereitet ihnen eine Mahlzeit zu oder bringt sie ins Bett. Eine besondere pädagogische Qualifikation wird in der Regel nicht vorausgesetzt bzw. ist nicht gegeben. Auch Leihomas bzw. Leihopas können eine kurzzeitige Betreuung übernehmen.